Prävention
Am 2. Juni 2010 hat die Stiftung Krebsregister eine zusätzliche gesetzliche Aufgabe erhalten. Dabei handelt es sich um die Erhebung aller durchgeführten anatomisch-pathologischen Untersuchungen im Rahmen der Krebsfrüherkennung, sowie der Gründung eines zentralen zyto-histopathologischen Registers. Konkret bedeutet dies, dass alle Resultate von Gebärmutterhals-Abstrichen sowie Brust- und Kolon-Gewebsentnahmen, unabhängig von deren Diagnose registriert werden müssen. Das zentrale zyto-histopathologische Register erhält somit, zusätzlich der klassischen Diagnosen, ebenfalls die Resultate der normalen und leichtabweichenden Proben. Die genauen Richtlinien bezüglich der zu registrierenden Testergebnisse im Rahmen der Krebsfrüherkennung können Sie hier herunterladen.
Vor der Schaffung dieses zentralen Registers, hat die Stiftung Krebsregister eine Durchführbarkeitsstudie mit Fokus auf Gebärmutterhalskrebs durchgeführt. Diese Studie hat zu der Entstehung von CERVIBASE, ein Gebärmutterhalsproben umfassendes Register geführt. Um mehr Informationen zu diesem Thema zu finden, siehe die nachstehenden Seiten bezüglich Gebärmutterhalskrebs oder unseren Newsletter von Januar 2011.
Wieso diese neue Aufgabe?
Diese neue Aufgabe verläuft im Einklang mit der bestehenden Empfehlung der Europäischen Union (2003), ein Krebsfrüherkennungsprogramm für Gebärmutterhals-, Brust- und Kolorektalkrebs zu errichten. Ein vollständiges Register der anatomisch-pathologischen Testergebnisse ist von größter Bedeutung, um die Effizienz und die Qualität dieser Untersuchungsprogramme zu gewährleisten und diese durch das Ermitteln und die Verlaufskontrolle von Qualitätsindikatoren zu bestätigen.
Zusätzlich ist ein solches Register erforderlich, damit ein „fail-safe-system" des Früherkennungsprogrammes, in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Leitlinien, umgesetzt werden kann. Mit diesem System wird sichergestellt, dass Frauen, die einen auffälligen Befund hatten, identifiziert und zu einer Abklärungsuntersuchung aufgerufen werden.
Seit der Gründung des zentralen zyto-histopathologischen Registers, registrieren die Pathologen die Daten bezüglich der Krebsdiagnose, sowie der Krebsfrüherkennung und lassen diese in verschiedenen Datensätzen der Stiftung Krebsregister zukommen. Das dazugehörige Benutzerhandbuch können Sie hier herunterladen.
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